Kichgemeindeversammlung
Einladung zur Kirchgemeindeversammlung
Sehr geehrte Damen und Herren
Wir laden die Stimmberechtigten der Evang.-ref. Kirchgemeinde Weiach wie folgt ein:
Datum, Zeit: 18.06.2023, 11:15 bis 11:45 Uhr
Ort: In der Pfarrscheune, Weiach
Anschliessend sind sie herzlich zum gemeinsamen «Brätle» eingeladen.
Die folgenden Geschäfte werden behandelt:
1. Genehmigung Jahresrechnung 2022
2. Genehmigung Jahresbericht 2022
3. Beantwortung von Anfragen im Sinne von § 17 des kantonalen Gemeindegesetzes
4. Aussprache über das kirchliche Leben
Die Akten zu den Geschäften liegen ab 01.11.2022 während den Öffnungszeiten auf der
Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf. Die Akten zu den Geschäften, wie auch der
beleuchtende Bericht werden auf dem amtlichen Publikationsorgan (www.kirche-weiach.ch)
unter Downloads aufgeschaltet. Exemplare in gedruckter Form, können bei Elsbeth Ziörjen bestellt
werden (043/433‘05‘20 / elsbeth.zioerjen@kirche-weiach.ch).
Anfragen gemäss § 17 des kantonalen Gemeindegesetzes sind bis spätestens zehn Arbeitstage
vor der Kirchgemeindeversammlung schriftlich und vom Fragesteller unterzeichnet der
Kirchenpflege einzureichen. Stimmberechtigt sind alle in Weiach wohnhaften Mitglieder der
Evangelisch-reformierten Landeskirche, die das 16. Altersjahr vollendet haben und die weiteren
Voraussetzungen erfüllen. Mitglieder ausländischer Staatsangehörigkeit sind stimmberechtigt,
wenn sie über eine Bewilligung B, C oder Ci verfügen.
Gegen diese Anordnung kann Rekurs wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen
Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich bei
der Bezirkskirchenpflege Dielsdorf, Herr Eberhard Walther, Neuwiesstrasse 7, 8113 Boppelsen
geltend gemacht werden.
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene
Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen.
Weiach, 07.03.2023 Kirchenpflege Weiach